Gemeindekommission zur Erstellung der Verzeichnisse der Laienrichter

Kommission für die Erstellung der Laienrichterverzeichnisse der Gemeinde Mühlbach

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Die Kommission für die Erstellung der Laienrichterverzeichnisse ist vom Gesetz 10.04.1951, Nr. 287 vorgesehen und geregelt.

Die Kommission setzt sich aus dem Bürgermeister, oder einem von diesem bevollmächtigten Referenten, der den Vorsitz führt, und aus zwei Gemeinderäten zusammen.

Der Kommisseion obliegt die Aufgabe, die Verzeichnisse der in der Gemeinde ansässigen Staatsbürger aufzustellen, die die Voraussetzungen besitzen, um die Befugnisse von Laienrichtern an Geschworenengerichten und an Geschworenen-Oberlandesgerichten auszuüben, und zwar gemäß Art. 13, Absatz 1 des Gesetzes vom 10. April 1951, Nr. 287.

Art der Organisation

Kommissionen

Mitglieder

Heinrich Seppi

Bürgermeister

Gebhard Lanz

Gemeinderat

Kathrin Oberleitner

Gemeinderätin

Orte

Marktgemeinde Mühlbach

KATHARINA-LANZ-STRASSE 47, 39037 MÜHLBACH

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 06.03.2024, 14:31 Uhr